Leistungen

Autoteile Feist - Ihre KFZ-Meisterwerkstatt mit Shop aus Thum OT Herold

Kfz-Reparaturen aller Art in unserer KFZ - Meisterwerkstatt

Inspektion und Wartung nach Herstellervorgaben auf Wunsch mit Mobilitätsgarantie

Wer keinen Motorschaden riskieren will, kommt am Ölwechsel inklusive Tausch des Ölfilters nicht vorbei. Die Wechselintervalle sind vom Hersteller vorgeschrieben. Wir empfehlen grundsätzlich einmal jährlich einen Ölwechsel durchführen zu lassen. Wir bieten Ihnen den fachgerechten Ölwechsel – ausschließlich mit Marken-Ölen und Marken-Ölfiltern. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen hierbei die kontrollierte und umweltgerechte Entsorgung der anfallenden Reststoffe und Altteile.

Räder- und Reifenservice

Sorgenfreier Rundumschutz mit der Ergo Mobilitätsgarantie

  • Reifenmontage auf Alu und Stahlräder bis 24 Zoll

  • Altreifenentsorgung

  • Montagepartner vieler Reifendiscounter

Einlagerung der Reifensätze

Wir lagern gerne Ihre Reifen und Räder fachgerecht ein. So sind Ihre Räder beim nächsten Räderwechsel auch dort, wo sie sein sollten – vor Ort bei Ihrem Reifen-Spezialisten!

Einlagerung inkl. Räderwäsche, Versicherung und Räderwechsel, RDKS anlernen, Reifensichtprüfung für 62,90 € / PKW bis 19 Zoll pro Saison bzw. 67,90 € ab 20 Zoll/ LLKW pro Saison

Neben Top-Markenangeboten bieten wir Ihnen auch einen umfassenden Service und ausführliche Beratung. So sorgen wir dafür, dass die Räder perfekt zu Ihrem Fahrzeug passen und Sie länger mehr Fahrspaß haben.

Reifenkonfigurator

3D-Achsvermessung

Schnell mal über die Bordsteinkante – und schon sind die Reifen in Gefahr. Bereits nach vermeintlich kleinen Remplern kann die Spur verstellt sein und eine Achsvermessung fällig werden.

Vier Gründe für eine 3D Achsvermessung

  • weniger Reifenverschleiß

  • geringerer Kraftstoffverbrauch

  • verbessertes Fahrverhalten

  • mehr Sicherheit

Bei uns für 79,90€ inkl. Einstellung VA/ PKW

Unfallinstandsetzung/ Lackierung/ Schadensabwicklung

Sie hatten einen Unfall? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. 

Wir organisieren einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen zur Feststellung Ihres Schadens. Für die Dauer der Reparatur stellen wir Ihnen gerne einen Leihwagen zur Verfügung.

 

Schadensfall:

Im Schadensfall bieten wir Ihnen einen Rundum-Service an. Sie kontaktieren uns nach einem Unfall und wir werden Ihr Begleiter bezüglich Ihrer Schäden am Fahrzeug. Wir beraten und unterstützen Sie!

schadenabrechnung

Für die Abrechnung Ihres reparierbaren Unfallschadens haben Sie zwei Möglichkeiten:

Sie lassen Ihr Fahrzeug bei uns gemäß Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten fachgerecht reparieren. Die erstellte Reparaturkostenrechnung übernimmt die leistungspflichtige Versicherung, sofern Sie diese hierzu beauftragt haben.
Sie können Ihren Unfallschaden alternativ auch gemäß Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag fiktiv abrechnen. In diesem Fall wird Ihnen allerdings nur der kalkulierte Nettowert der Reparatur (ohne Mehrwertsteuer) erstattet. Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie durch Rechnung nachgewiesen wird.

 

Reparaturkosten-Übernahme-Sicherungsabtretung

Dazu weisen Sie als Geschädigter durch Ihre Unterschrift auf einem Formular die Versicherung an, die Reparaturkosten unmittelbar an uns, die Werkstatt zu zahlen. Erklärt die Versicherung, dass sie voll für die Reparaturkosten eintritt, können wir das Fahrzeug bedenkenlos reparieren und wieder herausgeben, ohne, dass Sie als Kunde in Vorlage treten müssen. Erklärt die Versicherung jedoch nur eine geringere Haftungsquote, z. B. aufgrund unklarer Schuldfrage, dann müssen Sie als Kunde beim Abholen des instandgesetzten Fahrzeugs die Differenz des Rechnungsbetrags an die Werkstatt zahlen.
Die Mehrwertsteuer wird von der Versicherung bei vorsteuerabzugsberechtigten Kunden nicht übernommen, da diese bei ihm ein „durchlaufender“ Posten ist. 

In den meisten Fällen hat sich auch die Sicherheitsabtretungserklärung als richtiger Weg der schnellen Schadensregulierung erwiesen. Bei Abtretungserklärungen treten Sie Ersatzansprüche aus dem Fahrzeugschaden sicherungshalber an uns ab. Sollte es Probleme mit der Versicherung geben, unterstützen wir Sie bestmöglich.

 

Leasingfahrzeug

Als Halter eines geleasten Fahrzeugs ist es Ihre Pflicht, sich im Schadensfall unverzüglich mit dem Eigentümer Ihres Fahrzeuges (z. B. Leasinggesellschaft) wegen der Unfallregulierung und des Reparaturauftrages in Verbindung zu setzen. Viele Leasingverträge enthalten die Klausel, dass die Reparatur des Unfallfahrzeugs nur in einem „vom Hersteller anerkannten Betrieb“ erfolgen darf. Wir werden im Zweifelsfall mit dem Eigentümer, z. B. der Leasinggesellschaft, die Abwicklung der Unfallreparatur abklären. Sie sollten uns in Ihrem eigenen Interesse davon in Kenntnis setzen, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.

Unfallschaden – Klärung der Schuldfrage

Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, wer Verursacher des Unfallschadens ist. Danach richtet sich die weitere Abwicklung.

1. Fall

Sie sind am Unfall schuldlos.

Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss für Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, aufkommen.

 

2.Fall:

Sie sind Unfallschuldiger.

In diesem Fall werden

  • Schäden, die Sie an einem fremden Fahrzeug verursacht haben, vom Geschädigten gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung geltend gemacht.
  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug von Ihnen gegenüber Ihrer eigenen Versicherung als Kaskoschaden geltend gemacht, sofern Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Anderenfalls müssen Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst tragen.

 

3.Fall:

Sie trifft Mitverschulden.

Die Verteilung der Kosten und die Unfallabwicklung können schwierig werden. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist sinnvoll.

 

Haftpflicht und Kasko

Zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung gibt es bedeutsame Unterschiede: Die Kfz- Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, mit der Sie Unfallschäden am eigenen Fahrzeug absichern können. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen der Versicherung und Ihnen.

 

Freie Wahl der Fachwerkstatt

Im Haftpflichtschaden haben Sie stets das Recht der freien Werkstattwahl, auch wenn die Versicherung des Verursachers eine Werkstatt aufzulegen. Gleiches gilt für Kaskoschäden, sofern Sie sich nicht im
Versicherungsvertrag gebunden haben, in einer „Vertrauens-Werkstatt“ des Versicherers reparieren zu lassen.

 

Schadenfeststellung

Ausmaß und Schadenshöhe

Das Ausmaß des Schadens stellen wir durch einen Kostenvoranschlag oder der beauftragte Sachverständiger durch ein Gutachten fest. 

 

Bagatellschaden

Bei einem Schaden unter ca. 800 € bedarf es oftmals keines Sachverständigen-Gutachtens. Hier handelt es sich um einen sogenannten Bagatellschaden. Sollten Sie dennoch einen Sachverständigen einschalten, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht verpflichtet, dessen Kosten zu erstatten. Wir empfehlen Ihnen, bei kleinen Schäden von uns einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten einzuholen. 

 

Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden ist dann gegeben, wenn die Reparatur des Fahrzeugs so hohe Kosten verursachen würde, dass sie wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sind. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Wiederbeschaffungs-und Restwert werden vom Sachverständigen ermittelt. Als Wiederbeschaffungswert gilt der Preis, der bei Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs bei einem Kfz-Händler (Verkäufer) zu zahlen wäre. Der Restwert ist der Preis, der für das unreparierte Unfallfahrzeug auf dem regional zugänglichen Markt noch erzielt wird. Sollte ihr Fahrzeug einen Totalschaden haben und Sie möchten Ihr Fahrzeug dennoch repariert haben wollen, weil eine Neuanschaffung nicht möglich ist, versuchen wir eine Preisgünstige Lösung zu finden.

 

Schadenabwicklung im Haftpflichtfall

Im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen dem Geschädigten üblicherweise nicht nur Reparaturkosten an seinem Fahrzeug, sondern eine Reihe weiterer Kosten. 

 

Abschleppkosten

Abschleppkosten sind dem Grund nach vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu ersetzen. Probleme können allerdings hinsichtlich der abgeschleppten Fahrstrecke entstehen. Nach der Rechtsprechung muss der Geschädigte sein Fahrzeug nicht in eine nächstgelegene beliebige Werkstatt abschleppen lassen, sondern hat Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten zu einer zuverlässigen fachlich geeigneten und räumlich nahe gelegenen Werkstatt seiner Wahl. Bei Bedarf können wir Sie mit unserem Abschleppwagen vom Unfallort abschleppen. 

 

Mietwagenkosten 

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt während der Reparaturdauer auch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, jedoch nur in Grenzen der Erforderlichkeit, wobei der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet ist. Auch müssen Sie als Geschädigter darauf achten, dass der Mietwagen Ihnen nicht zu einem überhöhten „Unfalltarif“ angeboten wird. Wir vermitteln Ihnen gern ein Ersatzfahrzeug, sodass Ihnen keine Kosten entstehen. 

 

Nutzungsausfall 

Sollten Sie für die Reparaturdauer auf die Nutzung Ihres Fahrzeuges verzichten können, z. B. weil Sie ein Zweitfahrzeug zur Verfügung haben, dann ist die Nutzungsausfallentschädigung für Sie „bares Geld“, also eine echte Alternative zur Anmietung eines Mietwagens und wird von der Versicherung für die Dauer einer normalen Reparatur bzw. eine angemessene Zeit für die Wiederbeschaffung eine Fahrzeugs gezahlt. Die Höhe der Entschädigungszahlung richtet sich nach der Reparaturdauer und Tabellen. Die benötigten Unterlagen zur Beantragung des Nutzungsausfalls händigen wir Ihnen natürlich gern aus. 

 

Kosten für Sachverständigengutachten 

Ein Kraftfahrzeug-Sachverständiger ist berechtigt, Gutachten zu erstellen. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen dient u. a. dazu, Schadensumfang und –höhe, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie eventuelle Wertminderung festzulegen und ggf. eine Beweissicherung an Ihrem Fahrzeug durchzuführen. Die dafür anfallenden Kosten einschließlich der Anfertigung eines entsprechenden Gutachtens sind durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung zu übernehmen; jedoch nicht wie bereits erwähnt bei Bagatellschäden. 

 

Anwaltskosten 

Die für die Regelung berechtigter Ersatzansprüche anfallenden Anwaltskosten müssen ersetzt werden. Sie sollten immer nur dann einen Rechtsanwalt einschalten, wenn es Streit gibt, ein Personenschaden entstanden ist oder die Versicherung „Schwierigkeiten“ macht.

 

Schadenabwicklung im Kaskofall

Wenn Sie bei einem von Ihnen selbst verursachten Unfall Schäden an Ihrem Fahrzeug erlitten haben und vollkaskoversichert sind, können Sie diese Schäden über Ihre eigene Kaskoversicherung abrechnen. Hierbei wird Ihre Versicherung üblicherweise einen Sachverständigen benennen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellt. Ihre Versicherung ist also weisungsbefugt. Melden Sie den Schaden deshalb umgehend Ihrer eigenen Versicherung.

Hierbei wird zwischen Vollkasko- und Teilkaskoverträgen unterschieden. Die Vollkasko tritt bei Unfallschäden ein, die Teilkasko bei Glas- oder Wildschäden sowie bei Brand, Explosion, Sturm oder Entwendung.

Die Kaskoversicherung erstattet nur die reinen Reparaturkosten sowie die Abschleppkosten des versicherten Fahrzeugs in einen räumlich nahe gelegenen Fachbetrieb. Nicht erstattet werden i.d.R. kleinere Farbtonabweichungen, Mietwagen oder Nutzungsausfall und die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigten. Ebenfalls abgezogen wird Ihre Selbstbeteiligung an der Kaskoversicherung, sofern diese vereinbart wurde.

 

Keine Kaskoversicherung

Bei einem selbstverschuldeten Unfall, egal ob Garagenkratzer oder schwerer Unfall, bleiben Sie auf den Kosten des Schadens an Ihrem Auto hängen, sofern Sie keine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Dann gilt es, über die Schadenbeseitigung besonders gut beraten zu werden, denn oft gibt es eine kostengünstige Reparaturmöglichkeit, die wir Ihnen bieten können. Gerade kleine Kratzer im Lack oder im Blech können durch einen geringen Aufwand beseitigt werden. Und bei größeren Reparaturen bietet sich möglicherweise die Reparatur mit Gebrauchtteilen an.

HU/ AU - Hauptuntersuchung bei Autoteile Feist aus Thum OT Herold im Erzgebirge

HU*/ AU  -
Hauptuntersuchung*/ Abgasuntersuchung

  • amtlich anerkannte AU-Kfz-Werkstatt
  • auf Wunsch Voruntersuchung zur Hauptuntersuchung
    (um zusätzliche Kosten für Nachuntersuchung zu vermeiden!)
  • Vorstellung zur Hauptuntersuchung (durchgeführt vom TÜV)
  • Gasanlagenprüfung *
  • Wertgutachten *
  • Vollgutachten *

* in Zusammenarbeit mit anerkannten Prüforganisationen

Jetzt TÜV-Termin anfragen

Klimaanlagenservice

  • Bei heißem Wetter leistet Ihre Klimaanlage Schwerstarbeit.

  • Auch eine Klimaanlage sollte gewartet werden (zirka alle 2 Jahre), um sehr teure Überraschungen zu vermeiden.

  • Dazu gehören:

    • Funktionsprüfung der Klimaanlage
    • Reinigung des Kältemittels inkl. Mengenkorrektur
    • auf Wunsch Trocknerwechsel (der Ölfilter der Klimaanlage) und Überprüfung des Pollenfilters
    • Augenreizung? Husten? Gern bieten wir Ihnen zusätzlich eine Desinfizierung der Klimaanlage an.
    • R123A / jetzt neu auch R1234yf

Fehlerauslese/ Diagnoseservice

Bosch  KTS 860  Diagnoseservice

UNTERBODENSCHUTZ/ MIKE SANDERS

Hohlraumversiegelungen und Unterbodenschutz für Ihr Auto

Als offizielle Verarbeitungsstation für das Mike Sanders® Korrosionsschutzfett (Test-Sieger) sind wir spezialisiert auf Hohlraumversiegelungen und das Anbringen von Unterbodenschutz bei Oldtimern, Youngtimern und Neuwagen. Ein Großteil der Fahrzeuge ist werkseitig nicht ausreichend gegen Rost an empfindlichen Karosseriestellen geschützt. So kommt es leider häufig vor, dass unerwünschter Rost - trotz eines schönen Allgemeinzustands - die Lebensdauer und den Wert des Fahrzeuges mindern.

Vorteile des Unterbodenschutz

  • auf Wachsbasis

  • Rezeptur auf hochwertiger Wachsbasis (bitumenfrei)

  • Spritzwassertest und Haftfestigkeit nach DIN 53152 geprüft

  • bildet einen hochelastischen und reißfesten Schutzfilm

  • Wachsschicht schützt besonders gut vor Steinschlag und Korrosion, auch bei dünnen Schichtstärken

  • Salzsprühtest nach DIN 50021 geprüft

  • beständig gegen Wasser, Streusalz, Säuren und Laugen

  • Kunststoffe, Gummi und Lack werden nicht angegriffen

  • Temperaturbeständigkeit nach Durchtrockung (bis +80 °C)

  • VOC-konform (Lösemittel reduziert)

Unterbodenschutz auf Wachsbasis, ab 179,00€ + evtl. anfallender Demontagearbeiten + evtl.- Radkästen + evtl. Hohlraumkonservierung, auf Wunsch mit Mike Sanders® Korrosionsschutzfett

Autoglasservice

Risse in Windschutzscheiben von Pkws sind ein Sicherheitsrisiko. In manchen Fällen ist jedoch ein Austausch der Scheibe nicht notwendig. Voraussetzung für die Steinschlagreparatur ist, dass sich der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet und die Stabilität nicht beeinträchtigt ist. Grundsätzlich gilt: Je kleiner der Schaden, desto größer die Chance, das die Scheibe repariert werden kann! Der Service ist für Kunden mit Kaskoversicherung kostenlos.

Beeinträchtigt die Bruchstelle die Stabilität der Scheibe oder befindet er sich im Sichtfeld des Fahrers, muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden. Den Aus- und Einbaue führen wir professionell und zu günstigen Festpreisen durch. Wir tauschen Ihnen die Scheibe innerhalb eines Tages aus. Wir verwenden ausschließlich Windschutzscheiben in Originalqualität. Bei einer Kaskoversicherung Ihres Fahrzeugs fällt für Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Gerne übernehmen wir die Abwicklung mit Ihrer Kaskoversicherung.

  • Frontscheibenwechsel

  • Steinschlagreparatur

Leih-& Ersatzfahrzeug

Sie müssen mobil sein und haben keine Zeit Ihr Auto in die Werkstatt zu bringen? Gerne stellen wir Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

 

Aktuell verfügbare Fahrzeuge:

  • Skoda Fabia, 5-Türer, Benziner/Schaltgetriebe
  • Opel Astra, 5-Türer, Benzin/Schaltgetriebe
  • Opel Mokka, 5-Türer, Benzin/Schaltgetriebe (ab April 2024)
  • Fiat 500E, 3-Türer, Elektro/Automatik
  • Opel Corsa e, 5-Türer, Elektro/Automatik

Abschleppservice/ Pannenhilfe/ Fahrzeugtransport

Egal ob Panne oder Unfall - unser Abschleppservice steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Mobilitätsgarantie

Sorgenfreier Rundumschutz mit der Ergo Mobilitätsgarantie

  • EU-weite Pannen- und Unfallhilfe

  • Abschleppdienst

  • Werkstatt-Ersatzfahrzeug

  • und und und...

Für sensationell günstige 0,06 € am Tag!

Mit der Ergo Mobilitätsgarantie für nur 21,30 € pro Jahr erhalten Sie bei uns europaweit Hilfe im Schadensfall. Diese enthält neben Pannen- und Unfallhilfe auch das Abschleppen in die Werkstatt und einen Ersatzwagen (für bis zu 3 Tage kostenfrei)! Nutzen Sie diese äußerst günstige Gelegenheit und lassen Sie sich bei Ihrem nächsten Besuch kurz und unverbindlich informieren!

Urlaubscheck/ Wintercheck

Ist Ihr Auto fit für die große Fahrt?

In kurzer Zeit überprüfen unsere kompetenten, ständig auf dem neuesten Stand geschulten Mitarbeiter gewissenhaft relevante Funktionen Ihres Fahrzeugs wie Bremsen, Bremsflüssigkeit, Stossdämpfer, Lenkung und Auspuffsystem. Dieser Check ersetzt nicht die regelmäßigen Inspektionen, aber speziell vor Urlaubsfahren oder längeren Dienstreisen haben Sie damit viel für Ihre Sicherheit getan. Nach Rücksprache mit Ihnen können defekte Komponenten im Handumdrehen durch hochwertige Originalersatzteile ersetzt werden.

Fahrzeug-Tuning

Es ist so einfach, seinem Auto mit den richtigen Tuning-Zubehörteilen das „gewisse Etwas“ zu verleihen. Ganz egal, ob es sportlich, klassisch oder elegant sein soll. Leichtmetallfelgen, Tieferlegungen, Zubehör und perfekter Service bietet dem sportlichen Autofahrer die Möglichkeit, sich von der breiten Masse abzuheben. Geben Sie Ihrem Fahrzeug eine individuelle Note und setzen Sie Akzente für Ihr Outfit. Dabei steht nicht nur die Optik im Vordergrund, sondern auch die Sicherheit. Wir vertrauen ausschließlich auf die Qualität führender Hersteller und kümmern uns von der Beratung über die Montage bis hin zur TÜV-Eintragung um alles.

Ganz klassisch fängt ein Tuning mit Alufelgen und Breitreifen an, hier erzielt man auf den ersten Blick die größte Wirkung. Außerdem bieten wir Ihnen:

  • Leistungssteigerung

  • Spurverbreiterungen

  • Sportfahrwerke

  • Gewindefahrwerke

  • Sportfedersätze

  • Sportauspuffanlagen

  • Sportstoßdämpfer

Was soll es sein? Kontakt zu uns

Scheibentönung/ Folierung

AUTOTEILE FEIST

SmartRepair - die sanfte Beulenentfernung

Smart-Repair ist ein speziell entwickeltes, hocheffizientes Arbeitsverfahren für die schnelle, professionelle und kostengünstige Ausbesserung von Bagatell- und Kleinschäden.

  • Kratzer

  • Parkschrammen

  • Kleine Dellen und Beulen

Chiptuning/ Steuergeräteoptimierung

In Kooperation mit DUBRacers Fahrzeugtechnik

Seit über 20 Jahre ist DUBRacers ein kompetenter Lieferant für Tuningsoftware und Partner für Chiptuning. Wir kooperieren in puncto Softwareoptimierung, Leistungssteigerung und Tuning mit DUBRacers zusammen - fragen Sie uns danach.

Restaurationen

Restaurationen und Umbauten

Raritäten
AUTOTEILE FEIST

reparaturfinanzierungen

Das Geld ist knapp, die Klimaanlage defekt und ein Satz Winterreifen muss für den bevorstehenden Skiurlaub angeschafft werden. Mit unserer Zubehör- & Reparatur-Finanzierung können Sie solche Probleme kurzfristig lösen. Das Angebot im Überblick:

 

Leistungsmerkmale

  • Kleine Tilgungsraten zu attraktiven Konditionen
  • Finanzierung von Reparaturen und Anschaffung von Zubehör rund um das Auto – ab 800 Euro
  • Fester Zinssatz über die gesamte Finanzierungslaufzeit
  • Keine Anzahlung
  • Flexible Laufzeit von 12 bis 84 Monaten
  • Schnelle Kreditentscheidung
  • Finanziert werden Auto-Zubehör und Reparaturen sowie umfangreichere Fahrzeugumrüstungen beispielsweise auf alternative Antriebe
BDK Finanzierung